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FIM Buch: Die WeLearn Plattform FIM

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Software-Endbenutzerlizenzvertrag

Das Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik (FIM) der Johannes Kepler Universität Linz (im folgenden “Institut”) gewährt ihnen folgende nicht-exklusiven und nicht übertragbaren Rechte in Bezug auf das WeLearn Programm-System (im folgenden „Software“):

Lizenz

1. DIESE SOFTWARE DARF AUSSCHLIESSLICH VON UNIVERSITÄTEN UND SCHULEN SOWIE ANDEREN LEHRINSTITUTIONEN MIT ÖFFENTLICHKEITSRECHT VERWENDET WERDEN, WELCHE VON DER ÖFFENTLICHEN HAND DER REPUBLIK ÖSTERREICH UNTERHALTEN ODER WESENTLICH UND DAUERND GEFÖRDERT WERDEN.
2. Sie dürfen die Software innerhalb der Institution auf beliebig vielen Computern installieren und benutzen. Der Zugriff (=Anzeige der Inhalte am Bildschirm) darauf kann von beliebigen anderen Computern aus erfolgen, sofern dies im Rahmen des Unterrichts selbst oder der Vorbereitung darauf erfolgt.
3. Sie dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken eine einzige Kopie der Software in maschinenlesbarem Format erstellen. Dabei muss die Sicherungskopie alle Urheberrechtsvermerke und sämtliche andere Verweise auf gesetzlich geschützte Rechte aufweisen, die auf dem Original enthalten sind.
4. Aus diesem Software-Endbenutzerlizenzvertrag ergeben sich für Sie keine ausschließlichen Lizenzrechte.
5. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. Sie können die Lizenz jederzeit beendigen, indem Sie die Software einschließlich aller Kopien vernichten. Diese Lizenz endet unverzüglich, ohne dass es einer Kündigung seitens des Institutes bedarf, wenn Sie eine Bestimmung des Lizenzvertrags nicht einhalten. Bei Beendigung haben Sie die Software sowie alle Kopien davon unverzüglich zu vernichten.

Lizenzbeschränkungen
1. Außer in den unter “Lizenz” aufgeführten Fällen ist es Ihnen untersagt, Kopien der Software anzufertigen oder zu vertreiben oder die Software auf elektronischem Weg von einem Computer auf einen anderen oder über ein Netzwerk zu übertragen.
2. Es ist Ihnen untersagt, die Software zu verändern, zu kombinieren, anzupassen oder zu übersetzen, sie zu dekompilieren, einer Rückentwicklung zu unterziehen, zu deassemblieren oder anderweitig in ein von Menschen lesbares Format zu bringen.
3. Es ist Ihnen untersagt, die Software zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten oder eine Unterlizenz dafür zu vergeben.
4. Sie dürfen weder die Software noch irgendeinen Teil davon abändern oder Derivate davon anfertigen.

Immaterialgüterrechte
1. Diese Lizenz gewährt Ihnen eine beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software. Das Institut behält sämtliche Eigentumsrechte, einschließlich aller Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums, an der Software und der Dokumentation sowie allen Kopien davon. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und die geistigen Schutzrechte an und nimmt keine Handlungen vor, die das Eigentum oder die Rechte des Institutes an der Software und Dokumentation gefährden, einschränken oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen, insbesondere keine Veränderungen an Namen und Logos. Die Software und Dokumentation sind urheberechtlich geschützt. Das Eigentum und die Rechte an dem Inhalt, auf den mittels der Software zugegriffen wird (siehe auch gesonderter Lizenzvertrag), stehen dem jeweiligen Eigentümer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt.
2. Alle nicht ausdrücklich in diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte, einschließlich aller in- und ausländischen Urheberrechte, verbleiben bei dem Institut.

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
1. DIE SOFTWARE WIRD KOSTENLOS IM GEGENWÄRTIGEN ZUSTAND BEREITGESTELLT. DAS INSTITUT BIETET KEINERLEI TECHNISCHE ODER DIDAKTISCHE UNTERSTÜTZUNG ODER GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE SOFTWARE.
2. DAS INSTITUT SCHLIESST JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAGLICHER, GESETZLICHER UND ANDERER NATUR, AUS (SOWOHL SACH- ALS AUCH RECHTSMÄNGEL), EINSCHLIESSLICH JEGLICHER HAFTUNG FÜR DIE ZUSICHERUNG MARKTÜBLICHER QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. EBENSO WENIG WIRD EINE GARANTIE AUF NICHTÜBERTRETUNG, EIGENTUMSRECHT ODER FREIHEIT VON EINWIRKUNGEN DRITTER GEWÄHRT. DAS INSTITUT GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FREI VON FEHLERN IST ODER UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIERT. SIE HABEN KEINE WEITEREN RECHTE ODER RECHTSMITTEL LAUT ARTIKEL 2A DES UCC, ES SEI DENN, DIESE WERDEN IHNEN IM VORLIEGENDEN DOKUMENT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT. DAS INSTITUT WEIST HIERMIT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR IRGENDEINEN ZWECK ZURÜCK.
3. FALLS NACH DEM ANWENDBAREN RECHT EINE SOLCHE HAFTUNG ZWINGEND VORGESCHRIEBEN IST, IST DIESE AUF NEUNZIG (90) TAGE AB ÜBERGABE BESCHRÄNKT.
4. MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE DES INSTITUTES, VERTRETERN ODER ANGESTELLTEN BEGRÜNDEN WEDER EINE GEWÄHRÜBERNAHME, NOCH ERWEITERN SIE IRGENDEINEN GEWÄHRLEISTUNGSRAHMEN DIESES VERTRAGS.
5. (Nur USA und Endverbraucher) IN EINIGEN BUNDESSTAATEN SOWIE FUER ENDVERBRAUCHER IST DER AUSSCHLUSS VON GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UNTERSAGT; DER OBIGE GEWÄHRLEISTUNGS­AUSSCHLUSS TRIFFT DAHER EVENTUELL NICHT IN VOLLEM UMFANG AUF SIE ZU. DIESE GEWÄHRLEISTUNG VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN IHNEN WEITERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE JE NACH (BUNDES)STAAT UNTERSCHIEDLICH SIND.
6. INSBESONDERE KANN KEINE GEWÄHRLEISTUNGE FÜR DIE FREIHEIT VON VIREN ÜBERNOMMEN WERDEN. DER NUTZER WIRD DAHER AUFGEFORDERT, DIE SOFTWARE SELBST AUF VIRENFREIHEIT ZU ÜBERPRÜFEN.

BEGRENZUNG DER SCHADENSERSATZPFLICHT
1. WEDER DAS INSTITUT NOCH SEINE VERTRETER ODER MITARBEITER HAFTEN IHNEN UND DRITTEN GEGENÜBER FÜR MITTELBARE, BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN, DIE AUS DER NICHT MÖGLICHEN VERWENDUNG VON GERÄTEN ODER DEM NICHT MÖGLICHEN ZUGRIFF AUF DATEN, GESCHÄFTSVERLUST, ENTGANGENEN GEWINNEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ÄHNLICHEM RESULTIEREN), DIE SICH AUS DER BENUTZUNG DER SOFTWARE BZW. DARAUS ERGEBEN, DASS DIE SOFTWARE NICHT BENUTZT WERDEN KONNTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN AUF VERTRAGSBRUCH, GEWÄHRLEISTUNGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ÄHNLICHEM BERUHEN, SELBST WENN DAS INSTITUT, SEIN VERTRETER ODER SEINE MITARBEITER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENSEINTRITTES INFORMIERT WAREN UND SELBST WENN DIE VORGENOMMENE MÄNGELABHILFE IHREN ZWECK VERFEHLT HAT.
2. (Nur USA und Endverbraucher) EINIGE AMERIKANISCHE BUNDESSTAATEN SOWIE ANDERE STAATEN FÜR ENDVERBRAUCHER GESTATTEN KEINE BESCHRÄNKUNG BZW. KEINEN AUSSCHLUSS VON HAFTUNG AUFGRUND VON MITTELBAREN SCHÄDEN UND MANGELFOLGESCHÄDEN, SODASS DIE OBEN GENANNTE EINSCHRÄNKUNG UNTER UMSTÄNDEN NICHT GÜLTIG IST. AUSSERDEM HABEN SIE JE NACH (BUNDES)STAAT UNTER UMSTÄNDEN WEITERE RECHTE.
3. DIE OBEN GENANNTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN VOR ALLEN ANDEREN ASPEKTEN DIESES LIZENZVERTRAGS FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE.

Anwendbares Recht
Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich ohne dem internationalen Privatrecht. Hiermit erklären Sie sich damit einverstanden, dass ausschließlich die Gerichtshöfe im Bezirk Linz-Stadt zur Beilegung von Rechtsstreiten, die sich aus der Auslegung dieses Lizenzvertrags ergeben, berechtigt sind. In jedem Fall wird dieser Lizenzvertrag ohne Rücksicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ("United Nations Convention on the International Sale of Goods") ausgelegt und angewendet.

Nebenabreden
Dieser Lizenzvertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien bezüglich des Vertragsgegenstands und schließt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen der Parteien aus. Sie erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmungen in Kaufverträgen oder in anderen schriftlichen Mitteilungen oder Dokumenten, die Ihnen in Bezug auf die lizenzierte Software übergeben werden, gegenstandslos ist. Eine Unterlassung oder ein Verzug seitens des Institutes bei der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags bzw. im Falle eines Verstoßes gegen diesen Lizenzvertrag gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte bzw. auf die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen diesen Verstoß.
Kein Vertreter oder Mitarbeiter des Institutes ist berechtigt, an diesem Lizenzvertrag Änderungen vorzunehmen oder zusätzliche mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

Salvatorische Klausel
Falls eine der Lizenzbedingungen unwirksam sein sollte, lässt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz unberührt, es sei denn die Parteien hätten die Lizenz ohne die unwirksame Klausel nicht abgeschlossen. In diesem Fall wird die Lizenz sofort beendet. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt die Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Lizenzvertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 

Stand: 10. Februar 2003

© WeLearn Team